Tarifvertrag-Online

Gehaltsrechner und Entgelttabellen für Tarifverträge 2026

Berechne Monatsbrutto, Jahresbrutto und rechnerischen Stundenlohn nach Tarifgebiet, Entgeltgruppe, Stufe und Wochenstunden – jede Tabelle mit Quelle und Datenstand.

Fehlt dein Tarifvertrag? Dann gerne Tarifvertrag einreichen – wir kümmern uns darum!

Tarifverträge und Besoldung

Alle Tarifverträge nach Branche geordnet – jede Karte führt direkt zum Gehaltsrechner, zur Entgelttabelle und zum Tarifvertrag – sowie die Beamtenbesoldung für Bund und alle 16 Länder. Vollzeitstunden, Tarifgebiet und Gültigkeit stehen auf der jeweiligen Seite.

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Verständlich und quellenbelegt erklärt, jeweils mit Rechner: von Überstunden und Kündigungsfrist über Sonderurlaub bis zu Witwenrente und Kinderkrankengeld.

Häufige Fragen

Wie finde ich heraus, wie viel Gehalt mir laut dem Tarifvertrag zusteht?

Entscheidend sind drei Angaben: der für dich geltende Tarifvertrag, deine Entgeltgruppe (laut Arbeitsvertrag oder Eingruppierung) und deine Stufe bzw. deine Berufsjahre. Mit diesen Angaben liest du den Wert in der Entgelttabelle ab – oder wählst sie direkt im passenden Gehaltsrechner aus und siehst Monatsbrutto, Stundenlohn, Jahresbrutto und eine Netto-Schätzung.

Was bleibt vom Tariflohn netto übrig?

Vom Tarif-Brutto gehen Lohnsteuer (je nach Steuerklasse), gegebenenfalls Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag sowie die Sozialversicherungsbeiträge zu Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung ab. Die Rechner schätzen das Netto nach dem amtlichen Lohnsteuerverfahren – als Orientierung, nicht als Lohnabrechnung.

Wie funktioniert der Stufenaufstieg in Tarifverträgen?

Die meisten Tarifverträge staffeln das Entgelt nach Erfahrungsstufen oder Berufsjahren: Mit zunehmender Beschäftigungszeit steigst du automatisch in die nächste Stufe auf. Die konkreten Laufzeiten unterscheiden sich je Tarifvertrag und stehen quellenbelegt auf der jeweiligen Tabellenseite.

Ist Weihnachtsgeld bzw. die Jahressonderzahlung berücksichtigt?

Ja, wo der Tarifvertrag eine Jahressonderzahlung vorsieht, ist sie im Jahreswert der Rechner enthalten – inklusive Hinweis, ab welcher Betriebszugehörigkeit der Anspruch besteht. Auf den Tabellenseiten stehen Höhe, Auszahlungsmonat und Quelle.

Sind die berechneten Werte verbindlich?

Nein. Alle Werte sind eine unverbindliche, quellenbelegte Orientierung. Maßgeblich sind der jeweils gültige Tarifvertrag, die konkrete Eingruppierung und die individuelle Abrechnung – im Zweifel hilft Betriebsrat, Gewerkschaft oder Personalabteilung.

Kommen weitere Tarifverträge dazu?

Ja. Neue Rechner werden veröffentlicht, sobald die Entgeltwerte vollständig erfasst und geprüft sind. Über das Formular „Neuen Tarifvertrag einreichen“ kannst du einen Tarifvertrag mit Quelle vorschlagen.